Was passiert nach der Einreichung?
Der komplette Ablauf des KDV-Verfahrens — von der Einreichung bis zur Anerkennung.
1. Antragstellung beim BAPersBw
Ihr Antrag wird per Einschreiben an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) — Wehrersatzbehörde — in Köln gesendet (Militärringstraße 1000, 50737 Köln). Das BAFzA kann Anträge nicht direkt entgegennehmen. Das BAPersBw registriert Ihren Antrag und vergibt eine Personenkennziffer.
2. Musterung (ggf. entfällt)
Im Regelfall wird Ihre gesundheitliche Eignung durch eine Musterung festgestellt, bevor der Antrag weitergeleitet wird. Seit dem 01.01.2026 gilt eine Ausnahme: Ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 01.01.2010 geboren wurden, können den Antrag ohne vorherige Musterung einreichen. Das BAPersBw leitet den Antrag dann direkt an das BAFzA weiter.
3. Prüfung durch das BAFzA
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) entscheidet inhaltlich über Ihren Antrag — in der Regel nach Aktenlage. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen bis wenige Monate. Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Wichtig: Ab Antragstellung können Sie nicht gegen Ihren Willen zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden (aufschiebende Wirkung).
4. Anerkennung
Wird Ihr Antrag anerkannt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Sie sind dann dauerhaft vom Wehrdienst mit der Waffe befreit. Der Bescheid bleibt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gültig — Sie werden dann stattdessen zum zivilen Ersatzdienst herangezogen. Die Akten werden ein Jahr nach Verfahrensabschluss vernichtet (§ 12 Abs. 2 KDVG).
5. Bei Ablehnung: Widerspruch
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Häufigster Ablehnungsgrund: Allgemeine Formulierungen, vorgefertigte Argumentationen oder mittels KI erzeugte Inhalte. Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle (DFG-VK, EAK, Connection e.V.) unterstützen.
6. Häufige Fragen
Muss ich in der Zwischenzeit zum Militär? Nein, der Antrag hat aufschiebende Wirkung. Kann ich den Antrag zurückziehen? Ja, jederzeit mit formloser Erklärung an das BAFzA (50964 Köln). Kostet das Verfahren etwas? Nein, es ist gebührenfrei. Wer ist wehrpflichtig? Männer im Alter von 18-60 Jahren. Kann ich eine Zweitausfertigung des Bescheids anfordern? Ja, per E-Mail an Service@bafza.bund.de mit Personenkennziffer, Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort.